E-Rechnungspflicht: Was du wissen musst

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen müssen Rechnungen dann ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format übermitteln, das den Anforderungen der EU-Norm EN 16931 entspricht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Rechnungsverarbeitung zu digitalisieren, Prozesse zu vereinfachen und Fehler zu reduzieren

Hintergrund der Einführung

Die Einführung der E-Rechnungspflicht ist Teil der EU-Initiative ViDA (VAT in the Digital Age), die ab 2030 in der gesamten EU ein elektronisches Meldesystem etablieren möchte. Ziel ist es, Steuerbetrug zu bekämpfen und die Effizienz der Umsatzsteuererfassung zu verbessern. Deutschland führt diese Pflicht vorzeitig mit dem Wachstumschancengesetz ein, um die Wirtschaft frühzeitig auf die kommenden EU-Maßnahmen vorzubereiten.

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Wachstumschancengesetz und EN 16931

Das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 bildet die rechtliche Grundlage für die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland. Es sieht vor, dass alle B2B-Rechnungen elektronisch und maschinenlesbar erstellt werden müssen. Diese müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, die den Aufbau und das Format von E-Rechnungen standardisiert. Die wichtigsten Formate, die den Anforderungen entsprechen, sind die XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1). Diese Norm gewährleistet die Interoperabilität der Rechnungen innerhalb der gesamten EU und sorgt dafür, dass Rechnungsdaten ohne manuelle Eingriffe direkt in Buchhaltungssysteme übernommen werden können

Übergangsfristen und Ausnahmen

Obwohl die E-Rechnungspflicht ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, sieht das Wachstumschancengesetz Übergangsfristen bis Ende 2027 vor. In dieser Zeit dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Dateien nutzen, solange der Rechnungsempfänger zustimmt. Für Kleinbetragsrechnungen (unter 250 €) sowie bestimmte Sonderfälle wie Reiseleistungen oder steuerfreie Umsätze gelten Ausnahmen. Diese Übergangsphase gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Systeme schrittweise a uf die neue Verpflichtung umzustellen.

Übergangsfristen E-Rechnungspflicht

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Zusammenfassung: E-Rechnungspflicht

Die E-Rechnungspflicht ab 2025 markiert einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung des Rechnungswesens. Das Wachstumschancengesetz und die EU-Norm EN 16931 schaffen klare Standards für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich. Unternehmen sollten die Übergangsfrist nutzen, um ihre Systeme rechtzeitig anzupassen und von den Vorteilen der automatisierten Rechnungsverarbeitung zu profitieren. Die E-Rechnung reduziert Fehler, spart Zeit und bringt Unternehmen in eine rechtssichere Position – sowohl national als auch im internationalen Geschäft.

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