Hier findest du die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema E-Rechnung.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle B2B-Rechnungen in Deutschland elektronisch und maschinenlesbar in einem bestimmten Format wie z.B. XRechnung oder ZUGFeRD übermittelt werden. Dies ist Teil der Bemühungen zur Digitalisierung und Steuerbetrugsprävention. Es gelten dabei bestimmte Übergangsfristen, die den Umstieg erleichtern.
Die Pflicht gilt für alle Unternehmen, die Leistungen an andere Unternehmen erbringen (B2B). Auch Kleinunternehmer können betroffen sein, wenn sie an umsatzsteuerpflichtige Unternehmer Rechnungen stellen. Mache dazu unseren Selbsttest und finde mit wenigen Klicks heraus, ob du betroffen bist.
Ja, es gibt Übergangsfristen bis Ende 2027, in denen Papierrechnungen oder PDF-Dateien noch verwendet werden dürfen, sofern der Empfänger zustimmt. Ab 2028 gilt die E-Rechnungspflicht vollständig.
Die Umstellung gelingt am besten durch die Nutzung einer Buchhaltungssoftware wie z.B. sevdesk, die die Formate XRechnung oder ZUGFeRD unterstützt. Wichtig ist, die Prozesse frühzeitig zu überprüfen und passende Tools zu implementieren.
Buchhaltungsprogramme wie sevdesk unterstützen die Erstellung und Übermittlung von E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD. Diese Tools sind GoBD-konform und erleichtern die digitale Abwicklung.
XRechnung:
Ein reines maschinenlesbares Format, das speziell für die elektronische Rechnungsstellung an den öffentlichen Sektor entwickelt wurde und nur aus einer maschinenlesbaren XML-Datei besteht.
ZUGFeRD:
Ein hybrides Format, das sowohl eine maschinenlesbare XML-Datei als auch eine lesbare PDF enthält. Es eignet sich für Rechnungen sowohl an öffentliche als auch private Unternehmen.
Die Pflicht zielt darauf ab, die Rechnungsprozesse zu digitalisieren, Fehler zu minimieren, Steuerbetrug zu verhindern und administrative Abläufe zu vereinfachen.
E-Rechnungen sparen Zeit, reduzieren Fehler und sind umweltfreundlich, da sie den Papierverbrauch senken. Außerdem erleichtern sie die rechtssichere Archivierung und den schnellen Zugang bei Steuerprüfungen.
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